Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?

Stefanie Loske Stefanie Loske
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Jeder stolze Besitzer einer Immobilie hat sich nach oder noch vor dem Einzug in die Traumimmobilie mit der Frag beschäftigt, wie die eigenen vier Wände im Fall von eintretenden Schäden versichert ist. Den größten Teil des Vermögens bildet auch meist mit Abstand das Eigenheim. Da ist es umso besser, wenn der Besitz gegen alle Eventualitäten abgesichert wird. Denn was passiert in dem Fall, wenn jemand vor dem Haus auf schneeglatten Wegen stürzt oder in irgendeiner anderen Weise durch die Immobilie zu Schaden kommt? Bevor man sich deswegen verrückt macht, sollte man sich gut mit allen möglichen Formen der Absicherung gegen solche Gefahren beschäftigen. Eine solide Versicherung für Hausbesitze ist kein Luxus, sondern gehört zur Basisausstattung, die jeder Immobilienbesitzer vorweisen können sollte. Doch ist wirklich alles nötig, was auf dem Versicherungsmarkt angeboten wird? Welche Policen sind sinnvoll und welche müssen nicht unbedingt abgeschlossen werden?

Der Eigentümer entscheidet darüber, gegen welche möglichen Schäden er seinen Besitz absichern will. Bei vielen angebotenen Versicherungen sollte man gar nicht lange überlegen, sondern sie selbstverständlich abschließen – andere hingegen sind verzichtbar. Im Folgenden gibt es einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen, auf die Hausbesitzer nicht verzichten sollten. Dazu gehören die Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtschutz- und Restschuldversicherung.

Wohngebäudeversicherung

Leitungswasser, Feuer, Hagel und Sturm können einem Gebäude schwere Schäden zufügen und für den Besitzer eine schwere finanzielle Belastung darstellen oder ihn gar finanziell ruinieren. Daher benötigt jeder Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung deckt alle Schäden ab, die am Haus selbst entstehen können. Schäden werden immer häufiger durch Stürme oder Unwetter Schäden verursacht, die das Dach abdecken, weshalb eine solche Versicherung ratsam ist. Die Versicherung ist ähnlich der Hausratversicherung. Hauseigentümer müssen selbst für den Abschluss der Wohngebäudeversicherung sorgen, Wohnungseigentümer hingegen bezahlen ihren Anteil an der Police im Verbund mit der Eigentümergemeinschaft oder Gesellschaft, die das Gebäude verwaltet.

Von der Wohngebäudeversicherung werden aber in der Regel keine Elementarschäden abgedeckt. So eine Police muss extra abgeschlossen werden und schützt dann vor Schäden durch Naturgewalten wie Erdbeben, Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen usw., die nicht selten einen Totalverlust des Gebäudes zur Folge haben können.

Hausratversicherung

Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude an sich schützt, deckt die Hausratversicherung das Inventar ab. Für die, die es sich leisten können, ihre Einrichtung nach einem Schaden selbst zu ersetzen, brauchen eine solche Versicherung eher nicht. Sie lohnt sich besonders dann, wenn wertvolles Mobiliar wie Antiquitäten zum Inventar gehören und wenn der Verlust der Einrichtung für den Eigentümer einen finanziellen Ruin bedeuten würde.

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

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Zudem sollten auch Gefahren, die das Haus für Unbeteiligte oder die Umwelt darstellen, versichert sein – zum Beispiel, wenn ein loser Dachziegel auf einen Passanten herabfällt und diesen verletzt. So ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig für all diejenigen, die ein eigenes Haus plus Grundstück besitzen. Wo Eigentumsbesitzer in diesem Fall durch ihre Privathaftpflicht versichert sind, ist bei vermieteten Immobilien eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig, um sich vor solchen Gefahren abzusichern. Sie dient gleichzeitig als Abwehr von unberechtigten Forderungen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für unbebaute Grundstücke. Auch dort können Unfälle passieren, wenn beispielsweise im Winter der Bürgersteig nicht gestreut wurde.

Rechtschutzversicherung

Oft stellt sich die Frage: Ist eine Rechtschutzversicherung nun ein unnötiger Luxus oder nicht? Zwar wirbt die Versicherungsbranche damit, dass eine solche Versicherung oft günstiger ist als eine einzige Arbeitsstunde eines guten Anwalts, jedoch sind Rechtsstreitigkeiten selten bedrohend für die Existenz, weshalb eine Rechtschutzversicherung nicht unbedingt notwendig sein muss. Trotzdem haben viele Haushalte in Deutschland eine solche Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung lohnt sich in vielen Fällen, jedoch nicht in allen.

Wenn die Handwerker mal das neue Parkett fehlerhaft verlegen oder der Vermieter augenscheinlich zu Unrecht mit einer Kündigung des Mietvertrages droht, springt in solchen und anderen Streitfällen im Privatrecht in der Regel die Rechtschutzversicherung ein. Am häufigsten gestritten wird in Deutschland über Kaufverträge, Reparaturen, Kredite sowie über Straf- und Bußgeldverfahren. Streitigkeiten, die mit dem Haus oder dem Grundstück zusammenhängen entstehen auch nicht selten durch Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn, der Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Instanz. Dabei trägt die Versicherung dann die Kosten, die beim Rechtsstreit dem Versicherten und, im Fall einer Niederlage, dem Gegner entstehen.

Ob eine Rechtschutzversicherung sinnvoll ist, hängt vor allem von der individuellen Situation ab. Wenn jemand in den abgedeckten Rechtsbereichen überdurchschnittliche rechtliche Risiken für sich sieht und mit hohen Streitwerten rechnet. Zudem spielt es eine Rolle, wie stark die Neigung zu rechtlichen Auseinandersetzungen ist – ist es wichtig, stets alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können?

Restschuldversicherung

Die Restschutzversicherung sichert den Kreditnehmer und seine Angehörigen vor einer unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit ab. Wenn der Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung oder Tod nicht mehr in der Lage fällige Kreditraten zu zahlen, übernimmt dies die Rechtschuldversicherung. Von Kreditinstituten wird sie gerne mit dem Abschluss von Ratenkrediten, Auto- und Baufinanzierungen sowie Darlehen empfohlen. Doch wie sinnvoll ist eine solche Versicherung wirklich?

Der Leistungsumfang kann von Versicherer zu Versicherer variieren, doch oft kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Optionen wählen: Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall; der Versicherungsnehmer ist gegen Arbeitsunfähigkeit und Tod abgesichert; umfassender Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung und Tod.

Der Versicherungsschutz besteht dann für die Dauer der Kreditlaufzeit. Doch aufgepasst: Beim Abschluss der Versicherung muss berücksichtigt werden, dass vertraglich festgelegte Warte- und Karenzzeiten sowie Leistungsbegrenzungen und -ausschlüsse einem sofortigen und umfassenden Schutz entgegenstehen können. Die Versicherung leistet bei Arbeitslosigkeit so meist nur, wenn diese frühestens drei Monate nach Beginn des Vertrages eintritt. Zudem ist die Leistungsdauer in der Regel auf mehrere Monate beschränkt.

Dem Wesen nach ist die Restschuldversicherung eine Risikolebensversicherung. Wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung besteht, ist eine Restschuldversicherung im Normalfall nicht nötig. Zudem fallen die Kosten für die genannten Versicherungen auch deutlich niedriger aus. Vorher also den Leistungsumfang bestehender Versicherungen prüfen, bevor man sich für oder gegen eine Restschuldversicherung entscheidet.

Wer sich Eigentum in Form eines Hauses zulegen will, sollte sich zuvor gründlich darüber informieren welche Versicherungen zum eigenen Schutz auf jeden Fall abgeschlossen werden sollten. Sich unnütze Versicherungen aufschwatzen zu lassen, ist jedoch auch nicht ratsam. Wer sich auf die grundlegenden Versicherung für Haus und Eigentum besinnt, ist rundum gut versichert und gibt kein Geld für unnötigen Schnick Schnack aus. Manche Versicherungen sind je nach individuellen Gegebenheiten mehr oder weniger ratsam.

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